News
07.03.2024

Beim Kabelanschluss ändert sich was

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.07.2024 im TK-Gesetz dürfen die entsprechenden Gebühren in der Betriebskostenabrechnung nicht mehr umgelegt werden.

Jedoch wollen wir als WSGW die Versorgung für unsere Mieter trotzdem sorgenfrei weiter sicherstellen.

Als WSGW-Mieterin müssen Sie gar nichts tun, weder einen Vertrag abschließen noch irgendwelche Vertriebsmitarbeiter (Telekom etc.), die einen Vertrag mit Ihnen abschließen wollen, in Ihre Wohnung lassen.

Die WSGW stellt auch ab dem 01.07.2024 für Ihre Mieter den Service wie gehabt (Fernseher usw.) weiter zur Verfügung.

Es wird in unserem Bestand nichts abgeschaltet. Es gibt nur für Sie die Zusatzoption einen Glasfaservertrag abzuschließen – Kosten hierfür tragen Sie.

Jedoch muss erst das Glasfaser auf dem Grundstück sowie bis zu den Wohnungen verlegt werden, vorher kann dieser Service gar nicht genutzt werden.

Abrechnungstechnisch ändert sich für Sie ab dem 01.07. folgendes – Gebühren für Fernsehempfang usw. werden nur noch bis zum 30.06.2024 abgerechnet, ab 01.07.2024 entfallen diese Kosten auf Ihrer BK-Abrechnung.

Ihr WSGW Team